Selbständige BuchhaltungsgmbH und Angela Fladischer Selbständiger Bilanzbuchhalter
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Anhebung der Grenze für Klein­betragsrechnungen

Im Rahmen des AbgÄG 2014 (BGBl. I Nr 13/2014, ausge­geben am 28. 2. 2014) wurde die Anhebung der Grenze für Klein­betragsrechnungen nach § 11 Abs 6 UStG 1994 auf 400 Euro (statt bisher 150 Euro) beschlossen. Die Änderung ist für Umsätze, die sich nach dem 28. 2. 2014 ereignen, in Kraft getreten (§ 28 Abs 40 UStG 1994).



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